bauphysik - planung - energieberatung

Energienachweis nach SIA 380/1

Erforderliche wärmedämmtechnische Definierung der Gebäudehülle und des Heizwärmebedarfs bei Baueingabe.

  • Berechnungen für Umbau / Modernisierung
  • Berechnen einzelner Bauteile (Fenster / Türen)
  • Systemnachweis für Neubauten
  • Dossier für Baueingabe gestützt auf Ihre Planung


Die Gesetzgebung in der Schweiz verlangt, dass bei baulicher Veränderung wie Umbau / Sanierung, aber auch bei Neubau, eine energetisch sinnvolle Verbesserung der Gebäudehüllen (thermische Gebäudehülle) nachzuweisen ist. Dies sind Bestimmungen auf Kantonsebene.

So sind Grenzwerte einzuhalten, welche die qualitative Eigenschaft einer Konstruktion mit Wärmedämmender Anforderung definiert (U-Wert).

Diese Berechnungen sind dem Gesuch bei Baueingabe beizulegen und werden von der örtlich zuständigen Instanz kontrolliert.

In der Regel wird zwischen 'Bauteil Einzelanforderung' oder 'Systemnachweis' unterschieden, welche eine rechnerische Definition über die Qualität des Bauteils / 'thermische Gebäudehülle' liefert.

Diese Berechnungen erfordern fundierte Kenntnisse über den Wärme- und Energieverlust im Hochbau und in der Bauphysik. Zudem sind Berechnungsprogramme erforderlich, um eine Optimierung des konstruierten Bauteils zu erreichen.

Die Berechnungen stützen sich auf die Normen SIA 180 und SIA 380/1 und das Merkblatt SIA 2001. Diese Normen liefern auch die Vorgabe für das Anforderungsprofil der Bauteile.

Das Büro B erstellt für Sie das Dossier mit Berechnung nach SIA 380/1, sämtliche erforderlichen Formulare und Datenblätter für die Baueingabe, welche sich auf Ihre Planungsarbeit stützen.